Angaben zur Identifikation |
Signatur: | KDII_DIV_SBB79 |
Signatur Archivplan: | KDII_DIV_SBB79 |
Titel: | Immobilienrecht Kreis II |
Entstehungszeitraum: | 1850 - 2015 |
Stufe: | Akzession |
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Angaben zum Umfang |
Archivalienart: | Akte/Dokument |
| Plan |
Laufmeter: | 70,50 |
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Angaben zum Kontext |
Aktenbildner-/Provenienzname: | SBB, Kreisdirektion II; auch verschiedene Vorgängerbahnen (u.a. Schweizerische Centralbahn SCB, Schweizerische Nordostbahn NOB, Gotthardbahn GB, Jura-Simplon-Bahn JS und Schweizerische Nationalbahn SNB) |
Verwaltungsgeschichte: | Die, insbesondere volkswirtschaftliche, Bedeutung der Eisenbahnen ahnte man schon bei der Gründung des Bundesstaates. So sicherte bereits die Bundesverfassung von 1848 dem Bund das Recht zu, im Interesse der Eidgenossenschaft öffentliche Werke (wozu auch Eisenbahnbauten zählten) zu errichten und zur Ausführung ebendieser Arbeit auch Zwangsabtretungen von Land zu verlangen. Gestützt auf den betreffenden Verfassungsartikel, konnte der Bund in die Eisenbahngesetzgebung eingreifen. Nur zwei Jahre später hielt das sogenannte «Expropriationsgesetz» fest, dass nicht nur der Bund, sondern auch die Kantone, Privatpersonen oder juristische Personen Zwangsenteignungen verlangen konnten, sofern diese zur Wahrung des «Landesinteresses» notwendig waren. 1852 wurde schliesslich ein weiteres Gesetz betreffend Bau und Betrieb von Eisenbahnen erlassen. Die Kantone erteilten nun Konzessionen, womit der Eisenbahnbau in der Schweiz privaten Unternehmern überlassen wurde, die allerdings ihre Bauprojekte vom Bund genehmigen lassen mussten. Erst 1872 wurde das Recht der Konzessionserteilung dem Bund übertragen. Mit diesen Gesetzen begann ein reger Konkurrenzkampf zwischen den verschiedenen Privatbahngesellschaften, der zu zahlreichen Konkursen führte und schliesslich zwischen 1901 und 1909 in die Überführung von fünf grossen Privatbahnen in die Schweizerischen Bundesbahnen mündete. Erst diese gesetzlichen Grundlagen ermöglichten den Erwerb des benötigten Landes und damit auch den Bahnbau bis in die Gegenwart.
Vorliegender Bestand dokumentiert Expropriationen, die für den Eisenbahnausbau vorgenommen wurden und damit auch einen bedeutenden Aspekt der Schweizer Bahngeschichte. Urheber der vorhandenen Akten sind einerseits die Privatbahngesellschaften, die im heutigen Kreis II tätig waren. Zu nennen sind die Schweizerische Centralbahn, die Schweizerische Nationalbahn, die Schweizerische Nordostbahn, die Schweizerische Ostwestbahn, die Jura-Simplon, die Jura-Bern-Luzern, die Bern-Luzern-Bahn, die Jura bernois, die Bernische Staatsbahn, die Aargauische Südbahn, die Seethalbahn und die Gotthardbahn. Andererseits ab 1902 die Schweizerischen Bundesbahnen, genauer: die Generaldirektion und die Kreisdirektion II der SBB.
Quellen: - Karl Guggenbühl, Das Linthwerk, in: Zeitschrift für schweizerische Statistik 2/II, 1905, S. 309-344, hier: S. 310-316. - Heinz von Arx et al. (Hrsg.), Bahnsaga Schweiz. 150 Jahre Schweizer Bahnen, Zürich 1996. |
Archivierungsgeschichte: | Die Unterlagen wurden am 12. Juni 2017 von SBB Historic übernommen. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Der Bestand enthält Akten/Dokumente, Pläne und einzelne Bilder zu Immobilienrechtsgeschäften im Kreis II aus dem Zeitraum von ca. 1850 bis 1950. Die Unterlagen dokumentieren Expropriationen, die im Zuge des Bahnbaus vorgenommen wurden. Dementsprechend sind Verträge, Übereinkünfte, Übereinkommen und Reverse zwischen Bahnunternehmen und (meist) Privatpersonen vorhanden, Entscheide und Protokolle der Eidgenössischen Schätzungskommission, aber auch Gerichtsurteile und -beschlüsse. Des Weiteren enthält der Bestand Planauflagen, die u.a. Bekanntmachungen, Forderungseingaben, Flächenverzeichnisse enthalten, und Grundbuchakten, insbesondere mit Unterlagen zur Grundbuchbereinigung und -vermessung. Neben Verzeichnissen der erworbenen und zu erwerbenden Liegenschaften und Servitutenbüchern sind auch zahlreiche Pläne (u.a. Katasterpläne) vorhanden. |
Bewertung und Kassation: | Die Ablieferung wurde integral erschlossen, lediglich Doubletten wurden kassiert. |
Ordnung und Klassifikation: | Die Ordnung der abliefernden Stelle der SBB wurde grossmehrheitlich übernommen. Die Immobilienrechtsgeschäfte wurden alphabetisch nach Gemeindenamen erschlossen. |
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Angaben zur Benutzung |
Erscheinungsform: | analog |
Sprache: | Deutsch / Französisch / Italienisch |
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Angaben zu verwandtem Material |
Verwandtes Material: | Die Grundbücher aus dem Kreis II befanden sich seit den 1990er Jahren als Depositum im Staatsarchiv Luzern (Bestand PA 319: https://query-staatsarchiv.lu.ch/detail.aspx?ID=137659) und wurden am 1. Juli 2024 an SBB Historic übergeben. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.sbbarchiv.ch/detail.aspx?ID=643226 |
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